Ein Kanister für das Notstromaggregat, eine Gasflasche für den Kocher – wie viel davon darf zu Hause liegen, und wo? Dieser Ratgeber ordnet die Vorschriften ein, benennt ungeeignete Lagerorte und zeigt, worauf es bei Behältern und Gasflaschen ankommt.
Kraftstoff lagern: Die erlaubte Menge hängt vom Ort ab
Wie viel Kraftstoff Sie zu Hause aufbewahren dürfen, richtet sich nicht allein nach der Art des Kraftstoffs. Entscheidend sind auch der Lagerort, die Beschaffenheit der Behälter und die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. Für Garagen gelten andere Regeln als für Wohnräume oder separate Schuppen. Deshalb gibt es keine pauschale Menge, die sich für jeden Haushalt und jeden Lagerort ansetzen lässt.
Die Garagenverordnungen der Bundesländer orientieren sich an der Muster-Garagenverordnung. Danach dürfen in Kleingaragen – das sind Garagen bis 100 Quadratmeter Nutzfläche – in der Regel bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. Diese Werte sind keine Freigabe für jede Garage: Die Landesverordnungen weichen im Detail voneinander ab, und die Einstufung des Gebäudes kann anders ausfallen. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei der zuständigen Bau- oder Brandschutzbehörde nach der aktuell geltenden Fassung, bevor Sie Kraftstoff einlagern.
Auch die erlaubte Menge sagt nicht automatisch aus, dass der Lagerort geeignet ist. Ein dicht verschlossener, für den jeweiligen Kraftstoff zugelassener Behälter ist wichtig. Kraftstoff gehört nicht in offene Kanister, beschädigte Gefäße oder Behälter, die dafür nicht vorgesehen sind. Die Aufbewahrung in Wohn- und Schlafräumen ist besonders problematisch und sollte unterbleiben.
Was bei Benzin und Diesel unterschiedlich ist
Benzin bildet leicht entzündliche Dämpfe. Schon kleine Mengen können in schlecht belüfteten Bereichen eine gefährliche Atmosphäre entstehen lassen. Deshalb ist ein kühler, gut belüfteter und von Zündquellen entfernter Lagerort wichtig. Dazu zählen auch Geräte, die Funken erzeugen können, sowie offene Flammen und heiße Oberflächen.
Diesel ist weniger leicht entzündlich als Benzin, aber nicht ungefährlich. Auch hier können auslaufender Kraftstoff, verunreinigte Böden und unsachgemäße Behälter ein Risiko darstellen. Die für Benzin genannten Mengen dürfen nicht auf Diesel übertragen werden oder umgekehrt: Prüfen Sie die Vorgaben für den konkreten Lagerort und Kraftstoff.
Geeignete Lagerorte im Haushalt
Eine Garage ist nicht automatisch ein zulässiger Kraftstofflagerraum. Garagen dienen in erster Linie dem Abstellen von Fahrzeugen. Ob und wie viel Kraftstoff dort gelagert werden darf, hängt unter anderem von der Garagengröße und den örtlich geltenden Regeln ab. Auch Gemeinschaftsgaragen können zusätzliche Vorgaben aus der Hausordnung oder dem Brandschutzkonzept haben.
Keller, Treppenhäuser, Flure und gemeinschaftlich genutzte Bereiche sind für Kraftstoff und Gasflaschen keine geeigneten Ausweichorte. In Kellerräumen können sich austretende Dämpfe sammeln. Flucht- und Rettungswege müssen frei bleiben. In Wohnräumen wiederum können austretende Dämpfe direkt in den Aufenthaltsbereich gelangen.
Ein Gartenhaus oder Schuppen ist ebenfalls nicht automatisch geeignet. Prüfen Sie, ob der Raum ausreichend belüftet ist, vor unbefugtem Zugriff geschützt werden kann und die örtlichen Vorschriften eine Lagerung erlauben. Die Nähe zu Heizungen, elektrischen Geräten, Grillplätzen oder anderen Zündquellen spricht gegen den Standort.
Behälter sicher auswählen und aufstellen
Verwenden Sie nur dicht schließende Behälter, die für den jeweiligen Kraftstoff vorgesehen und unbeschädigt sind. Ein Behälter sollte aufrecht und standsicher stehen, damit er nicht umkippt oder undicht wird. Bewahren Sie ihn so auf, dass Kinder und Haustiere keinen Zugriff haben.
Lagern Sie Kraftstoff nicht zusammen mit Lebensmitteln, Tierfutter oder Gegenständen, die Gerüche und Dämpfe aufnehmen können. Eine Auffangmöglichkeit kann helfen, kleinere Leckagen zu begrenzen; sie ersetzt jedoch weder einen geeigneten Behälter noch einen passenden Lagerraum. Verschütteten Kraftstoff sollten Sie nicht in den Abfluss gelangen lassen.
Gasflaschen: andere Regeln als für Kraftstoff
Mit Gas sind im Haushalt meist Flaschen mit Flüssiggas wie Propan oder Butan gemeint. Für sie gelten andere Sicherheitsanforderungen als für Benzin und Diesel. Eine Gasflasche enthält ein unter Druck stehendes Gas. Bei einer undichten Verbindung kann Gas austreten und sich entzünden. Flüssiggas ist schwerer als Luft und kann sich deshalb in tiefer gelegenen Bereichen sammeln.
Lagern Sie Gasflaschen aufrecht, gegen Umfallen gesichert und an einem gut belüfteten Ort. Keller und andere Räume unter Erdgleiche sind als Lagerort in der Regel ungeeignet. Vermeiden Sie außerdem Treppenhäuser, Flure, Fluchtwege und Schlafräume. Eine Gasflasche darf nicht neben Wärmequellen oder an Orten stehen, an denen sie stark erhitzt werden kann.
Eine allgemeingültige, für alle Haushalte und Räume passende Höchstmenge lässt sich nicht nennen. Relevant sind unter anderem die Art der Flasche, der Verwendungszweck, der Raum und die geltenden örtlichen Vorgaben. Beachten Sie die Kennzeichnungen und Sicherheitshinweise auf der Flasche sowie die Anforderungen des Gebäudes. Bei Unsicherheit können der zuständige Fachbetrieb, die örtliche Brandschutzstelle oder die Bauaufsicht Auskunft geben. Warum Gaskocher und Öfen in Innenräumen zusätzlich ein Kohlenmonoxid-Risiko bergen, erklärt der Ratgeber Kohlenmonoxid in Innenräumen.
Angebrochene und leere Gasflaschen
Auch eine vermeintlich leere Gasflasche kann noch Restgas enthalten. Behandeln Sie sie deshalb weiterhin wie eine gefüllte Flasche und lagern Sie sie nicht beliebig. Ventil und Schutzkappe müssen entsprechend den Herstellerhinweisen gesichert sein. Flaschen sollten nicht selbst geöffnet, umgefüllt oder verändert werden.
Bewahren Sie Gasflaschen nicht dauerhaft in Fahrzeugen auf. Im Innenraum kann sich bei einer Undichtigkeit Gas ansammeln; zudem können hohe Temperaturen die Situation verschärfen. Für Transport und Rückgabe gelten eigene Sicherheitsvorgaben. Halten Sie sich an die Hinweise des Flaschenanbieters und vermeiden Sie längere Zwischenlagerung im Auto.
Was bei der Aufbewahrung zu beachten ist
Eine sichere Lagerung beginnt mit einer Bestandsaufnahme: Welche Stoffe sind vorhanden, in welchen Mengen und in welchen Behältern? Notieren Sie die Angaben, damit Sie die Gesamtmenge nicht aus dem Blick verlieren. Dabei zählt nicht nur der einzelne Kanister oder die einzelne Flasche, sondern die gesamte Lagerung am betreffenden Ort.
Achten Sie auf diese Punkte:
- Lagern Sie nur die Menge, die Sie tatsächlich benötigen und deren Aufbewahrung am Ort zulässig ist.
- Halten Sie Behälter geschlossen, aufrecht und fern von Zünd- und Wärmequellen.
- Sorgen Sie für eine geeignete Belüftung und verhindern Sie den Zugang durch Kinder.
- Stellen Sie Kraftstoff und Gas nicht in Fluchtwegen, Wohnräumen oder ungeeigneten Kellerräumen ab.
- Prüfen Sie Behälter regelmäßig auf Schäden, Korrosion und Undichtigkeiten.
- Beachten Sie örtliche Vorgaben, Mietbedingungen und Brandschutzregeln des Gebäudes.
Geruch nach Kraftstoff oder Gas ist ein Warnsignal. Bei Gasgeruch vermeiden Sie Schalter, offene Flammen und andere mögliche Zündquellen. Verlassen Sie den betroffenen Bereich und wenden Sie sich von einem sicheren Ort aus an den zuständigen Notdienst oder eine Fachstelle. Bei ausgelaufenem Kraftstoff sollte der Bereich gesichert und eine geeignete Fachperson hinzugezogen werden.
Vorschriften vor der Lagerung klären
Die wichtigsten Regeln können sich aus Bau- und Garagenvorschriften, Brandschutzanforderungen und Vorgaben für Gefahrstoffe ergeben. Welche davon im Einzelfall gelten, hängt vom Bundesland, dem Gebäude und der Nutzung ab. Für private Haushalte sind die Regeln nicht immer auf den ersten Blick übersichtlich. Eine allgemeine Angabe aus dem Internet ersetzt daher keine Prüfung der örtlichen Anforderungen.
Wenn Sie zur zulässigen Menge oder zum Standort keine klare Auskunft haben, fragen Sie bei der örtlichen Bauaufsicht oder Brandschutzstelle nach. Bei Gasflaschen kann auch ein qualifizierter Fachbetrieb die passende Lagerung für die konkrete Nutzung erläutern. In Mietwohnungen sollten Sie zusätzlich die Hausverwaltung oder Vermietung einbeziehen, bevor Sie Brennstoffe in gemeinschaftlichen oder dafür nicht vorgesehenen Räumen aufbewahren. Weitere Bausteine der Vorsorge im Haushalt finden Sie in der Ratgeberübersicht.
Fazit
Für Kraftstoff und Gas gibt es keine einheitliche Lagermenge, die an jedem Ort gilt. Entscheidend sind Bundesland, Lagerraum, Stoffart und Behälter. Klären Sie die örtlichen Vorgaben, wählen Sie einen geeigneten, gut belüfteten Standort und lagern Sie nur die notwendige Menge.
Häufige Fragen
Wie lange kann Kraftstoff gelagert werden? +
Die Haltbarkeit hängt unter anderem von Kraftstoffart, Zusammensetzung, Temperatur und Behälter ab. Prüfen Sie die Hinweise des Herstellers und lagern Sie Kraftstoff nicht unbegrenzt. Wenn sich Aussehen oder Geruch verändert haben, verwenden Sie ihn nicht ohne fachkundige Einschätzung.
Darf ich einen Kraftstoffkanister im Auto aufbewahren? +
Ein Fahrzeug ist kein geeigneter dauerhafter Lagerort für Kraftstoff. Wärme, Sonneneinstrahlung und eine mögliche Undichtigkeit können zu gefährlichen Dämpfen führen. Für den Transport gelten eigene Regeln; nehmen Sie den Kanister nach der Fahrt wieder heraus.
Wie entsorge ich alten Kraftstoff? +
Kraftstoff gehört weder in den Hausmüll noch in den Abfluss oder auf den Boden. Erkundigen Sie sich bei der kommunalen Abfallberatung oder einer zuständigen Sammelstelle nach der Annahme von gefährlichen Abfällen. Transportieren Sie den Kraftstoff nur in einem geeigneten, dicht verschlossenen Behälter.
Was soll ich bei einer undichten Gasflasche tun? +
Gehen Sie nicht selbst mit Werkzeug an Ventil oder Anschluss und vermeiden Sie alles, was einen Funken auslösen könnte. Verlassen Sie den Bereich und alarmieren Sie von einem sicheren Ort aus die zuständige Stelle. Folgen Sie den Anweisungen von Einsatzkräften oder Fachleuten.
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Quellen
- Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) der Bauministerkonferenz, Abschnitt zum Lagern brennbarer Stoffe in Kleingaragen; die Garagenverordnungen der Länder setzen sie mit Abweichungen um – maßgeblich ist die Fassung des jeweiligen Bundeslandes. Stand der Angaben: September 2026.
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen – Hinweise zu Brennstoffvorräten.
Keine medizinische oder rechtliche Beratung. Angaben nach bestem Wissen zum genannten Stand.